Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von EVWconsultancy mit Sitz in 's-Hertogenbosch, Bordeslaan 307

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Artikel 1 Allgemeines
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1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- Auftragnehmer: EVWconsultancy;
- Kunde: jede (juristische) Person, die mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung schließen oder schließen möchte.

1.2 Allen Angeboten des Auftragnehmers, abgeschlossenen Verträgen und deren Ausführung liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Artikel 2 Preise
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2.1 Sofern keine verbindliche Angebotsfrist gilt, ist jedes Angebot freibleibend.

2.2 Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise:
- ohne Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben, sonstige Steuern, Abgaben und Gebühren;
- in niederländischer Währung angegeben.

Artikel 3 Zahlung
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3.1 Die Zahlung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von fünfzehn 
Arbeitstage nach Rechnungsdatum, zu erfolgen.


3.2 Alle Zahlungen müssen auf ein Bank- oder Girokonto erfolgen, das vom Auftragnehmer zu diesem Zweck bestimmt wurde.

3.3 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine sofort fällige und fällige Verzugszinsen von 2 Prozent pro Monat bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung zu erlassen. Ein Teil eines Monats wird ohne vorherige schriftliche Ankündigung als ein ganzer Monat angesehen.

3.4 Der Auftraggeber verzichtet im Voraus auf sein Recht auf Aufrechnung hinsichtlich der an den Auftragnehmer zu leistenden Zahlungen.

3.5 Sofern vom Auftragnehmer keine feste Vergütung vereinbart wurde, werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden des Auftragnehmers je erbrachter Leistung vom Auftraggeber dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Sätzen des Auftragnehmers in Rechnung gestellt.

Artikel 4 Haftung
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4.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden des Auftraggebers, die auf einen zurechenbaren Mangel bei der Erfüllung seiner Verpflichtung oder aus unerlaubter Handlung gegen den Auftraggeber zurückzuführen sind, sofern und soweit diese Haftung durch seine Versicherung gedeckt ist, bis zur Höhe der dem Auftraggeber entstandenen Kosten. Versicherungszahlung. Das Engagement ist immer ein Engagement, das Ergebnis liegt in der Verantwortung des Kunden.

4.2 Wenn der Versicherer des Auftragnehmers aus irgendeinem Grund nicht zahlt oder der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung auf das Vierfache des Rechnungsbetrages mit einem Höchstbetrag von 7.500,00 € inkl. MwSt. Beschränkt.

4.3 Alle Rechtsansprüche nach diesem Artikel verjähren nach einem Jahr nach Leistungserbringung.

Artikel 5 Höhere Gewalt
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Als höhere Gewalt im Sinne dieses Artikels gilt: jeder unabhängige oder unvorhersehbare Umstand der Parteien, aufgrund dessen die Erfüllung des Vertrages vom Auftraggeber nicht mehr vernünftigerweise verlangt werden kann.

Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall:
Arbeitsstreik, übermäßige (Krankheits-) Abwesenheit des Personals, Transportprobleme, Feuer, staatliche Maßnahmen, sowohl für den Auftragnehmer selbst als auch für die Personen, von denen er abhängig ist. Auch der Verzug der Personen, von denen der Auftraggeber abhängig ist, wodurch der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht oder nicht mehr nachkommen kann, unterliegt höherer Gewalt.

Artikel 6 Zusammenarbeit des Kunden
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6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Auftragnehmer zur Ausführung des Vertrags benötigt.

6.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich, die der Auftragnehmer von ihm oder in seinem Auftrag erhält.

Artikel 7 Kosten
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Alle Rechtskosten und außergerichtlichen Kosten, die für die Einhaltung dieser Vereinbarung anfallen, gehen ausschließlich auf Rechnung der säumigen Partei. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15% des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 15,00 € ohne Mehrwertsteuer.

Artikel 8 Anwendbares Recht / Streitigkeiten
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8.1 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind sich einig, dass sie grundsätzlich versuchen werden, alle Streitigkeiten gütlich zu lösen.

8.2 Auf alle Angebote, Vereinbarungen und deren Durchführung findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.

8.3 Alle Streitigkeiten werden, soweit gesetzlich zulässig, dem zuständigen Gericht in 's-Hertogenbosch vorgelegt.